AGB Schweiz
AGB
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Bedingungen
- Buchung von Dauerparkberechtigungen (Vertragsbedingungen)
- Allgemeine Bedingungen
Für die Benutzung des Online-Portals, erreichbar unter prm.arivo.app bzw. meinprm.com/parken, der ParkRaum-Management PRM Switzerland AG (im Folgenden PRM AG) gelten die nachstehenden Bedingungen:
Die PRM AG stellt über oben genannte Portale ihren Kunden (im Folgenden Nutzer) die Möglichkeit zur Verfügung, sich über bestehende Angebote zum Thema Parken zu informieren, Kurzzeitparkgebühren ohne Registrierung zu bezahlen und/oder nach Durchführung einer Registrierung und Eröffnung eines Benutzerkontos Verträge über Produkte zum Thema Parken für einzelne oder mehrere Parkeinrichtungen zu schließen, zu ändern, zu beenden und diese selbst zu verwalten sowie Kontakt zum Kundenservice aufzunehmen.
Der Nutzer ist verpflichtet, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von ihm angegebenen Daten sicherzustellen. Ändern sich angegebene Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, dies mitzuteilen. Die Aktualisierung der angegebenen Daten kann der Nutzer selbst über sein Benutzerkonto vornehmen. Eine Überlassung oder Übertragung eines bestehenden Benutzerkontos an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung der PRM AG ist nicht zulässig.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Login-Daten für das Benutzerkonto vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Es ist von ihm sicherzustellen, dass sein Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird. Stellt der Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Benutzerkontos fest, hat er den Kundenservice hierüber unverzüglich zu informieren (telefonisch unter +49 (0) 9131 82603-10 oder per E-Mail an service@prm-parken.de).
Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand eines zustande gekommenen Einstellvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Personal der PRM AG präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Bzgl. Videoüberwachung und Kennzeichenerfassung verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Während der Dauer der Einstellung von Fahrzeugen des Nutzers haftet die PRM AG nur für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. Die PRM AG haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Nutzer oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. Die PRM AG haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf. Außer bei einer Haftung für Personenschäden sowie für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz zudem auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Erfüllungsort ist die vom Nutzer genutzte Parkierungsanlage der PRM AG.
Ist der Nutzer Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der PRM AG in der Schweiz vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
Die PRM AG ist jederzeit zur Änderung dieser Geschäftsbedingungen berechtigt, insbesondere soweit Anpassungen aufgrund einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung erforderlich sind. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden in angemessener Frist vor dem Wirksamwerden der Änderung per E-Mail an die registrierten Nutzer bekanntgegeben. Die Zustimmung der registrierten Nutzer zu einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, falls innerhalb der Frist nicht schriftlich (per E-Mail oder Fax) widersprochen wird.
Im Übrigen gelten die in der vom Nutzer genutzten Parkierungsanlage aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen.
- Buchung von Dauerparkberechtigungen (Vertragsbedingungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Dauerparkberechtigungen
Die Buchung von Dauerparkberechtigungen in Form der elektronischen Buchung und zum Abschluss von Dauermietverträgen für Stellplatzberechtigungen erfolgt nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen:
- Allgemein
Registrierung: Der Nutzer muss sich bei einer erstmaligen Anfrage für eine elektronische Buchung bzw. für den Abschluss eines Dauermietvertrages im Online-Portal der PRM AG registrieren, ein Benutzerkonto erstellen und (je nach gewünschter Parkierungsanlage) gegebenenfalls das amtliche Kfz-Kennzeichen seines Fahrzeuges hinterlegen, mit dem er die entsprechende Parkierungsanlage nutzen will. Der Nutzer kann mehrere Kfz-Kennzeichen verschiedener Fahrzeuge hinterlegen. Die PRM AG erteilt dem Nutzer die Nutzungsberechtigung der von ihm gewählten Parkierungsanlage nach Maßgabe des jeweiligen Dauermietvertrages ausdrücklich nur für jeweils ein mit Kfz-Kennzeichen hinterlegtes Fahrzeug pro abgeschlossenen Vertrag zur gleichen Zeit. Der Nutzer kann in seinem Benutzerkonto weitere Dauermietverträge anlegen und abschließen.
Reservierung/Buchung: Mit Betätigung des Buttons „Jetzt buchen“, „Jetzt Vertrag abschließen“, „Jetzt registrieren“ oder „Hier registrieren“ wird der Nutzer aufgefordert, die gewünschte Parkfläche und gegebenenfalls die Vertragslaufzeit einzugeben und das gewünschte Dauerparkprodukt zu wählen. Der Nutzer muss eine der zur Auswahl stehenden Bezahlvarianten für die Bezahlung des angezeigten monatlichen Mietzinses auswählen. Durch das Betätigen des Buttons „verbindlich buchen“ schließt der Nutzer einen Dauermietvertrag mit der PRM AG ab und bewilligt den automatisierten monatlichen Einzug des Mietzinses über das von ihm gewählte Zahlungsmedium. Der monatliche Mindestbetrag beläuft sich hierbei auf 1,00 CHF, insofern in diesem Monat mindestens ein kostenpflichtiger Parkvorgang abgeschlossen wurde.
Wird ein Sondertarif mit vorheriger Tarifanfrage gebucht, so wird ein Vertrag erst dann eingegangen, wenn die ggf. geforderten Unterlagen vollständig und gemeinsam mit der Tarifanfrage hochgeladen werden.
Beendigung von Sonderverträgen: Sollte der Nutzer einen Sondertarif gebucht haben, ist dieser bei Austritt aus dem Unternehmen verpflichtet, den gebuchten Vertrag schriftlich bei der PRM AG zu kündigen. Es gelten die in den Tarifbedingungen genannten Kündigungsfristen.
- Anwendbares Recht/Gerichtsstandsvereinbarung
Für die Buchung von Parkberechtigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen des Rechts der Schweiz. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Geschäftssitz der PRM AG in der Schweiz, soweit der/die Nutzer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und ein anderer Gerichtsstand nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben wird.
- Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Datenschutzverordnung (DSV). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.